BEHÄLTER an-, abmelden Tauschen

Für die An-, Um- oder Abmeldung von Behältern sind die Städte und Gemeinden zuständig. Für Dieburg und Messel übernimmt diese Aufgabe der ZAW.

Unabhängig vom Alter werden pro Person und Monat 12 Liter Restmüllvolumen angesetzt. Das kleinste, anzumeldende Gefäß richtet sich somit nach der Personenanzahl mal 12 Liter (mindestens jedoch 50 Liter).

Nach Abmeldung eines Restmüllgefäß bitte den Strichcodeaufkleber entfernen, da dieser an das Grundstück und den Eigentümer gebunden ist. Somit ist gewährleistet, dass niemand auf Ihre Kosten entleert.

Nein. Im Abgabenrecht sind aus sozialen Gründen keine Ermäßigungen möglich. In einigen Kommunen werden solchen Haushalten allerdings Ermäßigungen oder Zuschüsse gewährt. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.

Der alte Eigentümer muss die Gefäße auf der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung abmelden und  nach der letzten Entleerung unbedingt den Strichcode auf dem Restmüllgefäß entfernen. Der Aufkleber ist an das Grundstück und den Eigentümer gebunden. Der neue Eigentümer kann die Gefäße übernehmen, muss aber diese auf der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anmelden. Einen neuen Strichcodeaufkleber erhalten Sie vom ZAW dann automatisch. Bitte bedenken Sie jedoch, dass pro Grundstücksbewohner ein Mindestlitervolumen von 12 Litern bereitgehalten werden muss.

Der Richtige Kontakt
Um Behälter an- oder abzumelden oder um sie in eine andere Größen zu tauschen: Zur Kontaktliste

Kosten
Eine genaue Übersicht aller Kosten und Gebühren finden Sie hier