Restabfall Tonnen und Säcke

Die Nutzung der Restabfalltonne bestimmt die Abfallgebühr.            

Restabfalltonnen erhalten Sie über Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wer aus Dieburg und Messel kommt, wendet sich bitte direkt an den ZAW.

Jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück muss für die öffentliche Müllabfuhr angemeldet werden. Restabfalltonnen gibt es mit 50, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter Volumen. 

Eine Leerung der Restabfalltonne wird alle zwei Wochen angeboten. Der Behälter muss spätestens um 6:00 Uhr am Gehweg des Grundstücks mit geschlossenem Deckel bereitstehen.

Mindestens zwölf Entleerungen werden pro Jahr abgerechnet. Wird die Tonne häufiger geleert, erfolgt eine Nachberechnung im folgenden Jahr. Der neue Jahresbescheid wird an die Vorjahresnutzung angepasst. Auch Gutschriften werden im Folgebescheid verrechnet.

Klicken Sie hier, um Behälter an- oder abzumelden oder um sie in eine andere Größe zu tauschen.

Klicken Sie hier, wenn Sie Informationen zu Müllschleusen benötigen.

Abfuhr Reklamation

Bei Reklamationen wenden Sie sich an das zuständige Abfuhrunternehmen.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren richten sich nach Größe und Anzahl der Restabfallgefäße. Näheres erfahren Sie unter Abfallgebühren für Haushalte bzw. Gebühren gewerblich.

Die neuen Restabfalltonnen bestehen zu 90 % aus Recyclat, also wiederverwendeten Kunststoffen.

Bitte stellen Sie die Restabfalltonne ab 6:00 Uhr früh mit geschlossenem Deckel zur Entleerung bereit.

Restabfallsäcke

Verwenden Sie einen Restabfallsack, wenn einmal mehr entsorgt werden muss, als in die Tonne passt.

Ein Sack fasst ca. 50 Liter und kann für 7,90 € bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen gekauft werden. Er wird am Abfuhrtag zur Abholung bereitgestellt. Ein Hinausstellen der Restabfalltonne ist nicht notwendig.

Was wird wie entsorgt?
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Kosten und Gebühren
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