Müllschleusen für Wohnanlagen

Müllschleusen sind Entsorgungseinrichtungen, in die ein offener 1.100 Liter Restmüllcontainer eingestellt wird. Jeder berechtigte Haushalt erhält eine Chipkarte oder einen Transponder, um die Schleusenklappen zu öffnen. Pro Nutzung können 15 Liter Restmüll eingelegt werden. Wird die Klappe geschlossen, fällt der Müll in den darunterstehenden Container.

Voraussetzung für die Umstellung auf eine Müllschleuse:

  • Ein formloser Antrag beim ZAW
  • Die Wohnanlage hat mindestens 27 Haushalte
  • Abgeschlossener Bereich, in unmittelbarer Nähe darf kein frei zugänglicher Restmüllcontainer stehen
  • Die Schleuse muss durch Verantwortliche vor Ort organisiert werden, z. B. durch die Hausverwaltung

Bei weiteren Fragen zu Müllschleusen wenden Sie sich an Frau Philipps 06159 9160-111 oder z.cuvyvccf@mnj-bayvar.qr.
Gerne kann auch ein Kostenvergleich erstellt werden.

Wie erfolgt die Gebührenabrechnung?

Vom ZAW wird der Jahresgebührenbescheid mit den Verbrauchsdaten der einzelnen Wohneinheiten erstellt. Mit diesen Daten kann die Hausverwaltung/der Eigentümer die Gebührenabrechnung exakt und wohnungsbezogen durchführen.

Grundgebühr pro Schleuse/Monat:

wöchentliche
Entleerung
2-wöchentliche
Entleerung
246,00 €164,00 €

Entleerungsgebühr ab 01.01.2022:

Personenanzahl
pro Haushalt
Mindestleerung
pro Jahr
Preis
je Leerung
Mindestgebühr
im Jahr
1-4481,60 €76,40 €
5-8841,60 €134,00 €
9-121201,60 €191,00 €
> 12 Personen1561,60 €248,20 €


(Über die Mindestentleerung hinaus, kann die Müllschleuse nach eigenem Bedarf benutzt werden. Jede zusätzliche Schleusenbenutzung wird mit 1,60 € berechnet.)