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AbfallGebühren Gewerblich

Gebührenabrechnung für Unternehmen
und Organisationen

Seit der novellierten Gewerbeabfallverordnung von 2017 ist jeder Gewerbebetrieb, vom nebenberuflichen Versicherungsvertreter bis zum Großkonzern, verpflichtet, den Restmüll über die öffentlich-rechtlichen Entsorger beseitigen zu lassen. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) zuständig.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass auch bei bestmöglicher Abfalltrennung noch Restmüll anfällt. Dazu zählen unter anderem Aschenbecherinhalte, Hygieneartikel, verschmutzte Lebensmittelverpackungen.  Daher bleibt die Pflicht, mindestens einen Restmüllbehälter des ZAW in angemessenem Umfang zu nutzen. Die Regelung finden Sie  in der Neufassung der GewAbfV vom 1.8.2017 unter § 7 (2) sowie § 18 (1) der ZAW Abfallsatzung. Die Gewerbeabfallverordnung kann mit Genehmigung des »Bundesanzeiger Verlags« hier aufgerufen werden.

Den Erhebungsbogen für die Anmeldung eines Restmüllbehälters können Sie hier herunterladen:

Erhebungsbogen


Gewerbebetriebe können keine Gewerbeabfälle bei den örtlichen Wertstoffsammelstellen abgeben. Die Anlieferungsbedingungen der Wertstoffhöfe im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden Sie hier.

Weitere Informationen erteilt Denis Preis, Telefon: 06159 9160-146

Hier entlang, bei Behälter an-, abmeldungen oder um sie in eine andere Größen zu tauschen.