Als Eigenkompostierer erhalten Sie auf Antrag eine Gebührenermäßigung von 2,80 €/Monat.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle kompostierfähigen Küchen- und Gartenabfälle müssen selbst auf dem gleichen Grundstück kompostiert werden
- Je Grundstücksbewohner ist für die Ausbringung eine gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 m² vorhanden
- Auf dem Grundstück ist keine Biotonne vorhanden
- Es werden keine Bioabfälle an den Kompostierungsanlagen angeliefert
- Es kann jederzeit die Kompostierung vor Ort durch die Mitarbeiter des ZAW überprüft werden
- Nur der Grundstückseigentümer ist antragsberechtigt
Weitere nützliche Informationen zum Thema Eigenkompostierer erhalten Sie auf der Homepage des Da-Di-Werkes.