NACHFAHRT Die Fa. Remondis teilt mit, gelbe Säcke in Allertshofen, Hoxhohl, Herchenrode am 21.11. ...

Der Biokompost IST hervorragender Bodenverbesserer

Biokompost des ZAW eignet sich hervorragend zur
Bodenverbesserung und Düngung.

Er führt dem Boden wichtige Nährstoffe und Spurenelemente zu, die Pflanzen für ein gesundes Wachstum brauchen. Biokompost ist zudem ein guter Ersatz für Torf, weil er düngende Eigenschaften hat und die Moore schützt.

Anwendungsempfehlungen für Biokompost

Rasen: 2 bis 3 Liter je Quadratmeter nach dem letzten Mähen im Herbst oberflächlich fein verteilen.
Blumenbeete: 2 bis 3 Liter je Quadratmeter im Frühjahr oberflächlich einarbeiten.
Topfpflanzen: bis zu 20 % Biokompost der Blumenerde zugeben.
Ziersträucher und Zierbäume: alle 1 bis 2 Jahre den Stamm im Herbst rundum mit Biokompost abdecken, ideal sind 2,5 bis 5 Liter je Quadratmeter .

Bei Nadelholzgewächsen und säureliebenden Pflanzen, wie Azaleen und Rhododendren, sollte kein Biokompost verwendet werden.

Nutzgarten: Für alle Salate und Gemüsesorten wird empfohlen, etwa zwei Wochen vor der Aussaat 2 bis 3 Liter je Quadratmeter oberflächlich einzuarbeiten.
Obstbäume und Beerensträucher: den Stamm mit 5 bis 10 Liter je Quadratmeter alle 2 bis 4 Jahre nach der Ernte rundum abdecken.
Erdbeeren: Boden rund um die Pflanzen jährlich mit 2 bis 3 Liter je Quadratmeter im Frühjahr und/oder nach der Ernte abdecken.
Bodenverbesserung: 5 bis 8 Liter je Quadratmeter alle 2 bis 3 Jahre im Frühling oder Herbst oberflächlich verteilen.
Neuanlage von Gärten, Beeten und Rasen: 1 Teil Biokompost mit 4 Teilen Mutterboden mischen und vor der Bepflanzung aufbringen oder 10 Liter je Quadratmeter einmalig einarbeiten. Es kann auch unsere gebrauchsfertige Pflanz- und Gartenerde verwendet werden.

Die Produkte des ZAW können bei den Kompostierungsanlagen unterschiedlich verfügbar sein. Sprechen Sie unser Personal an. Wir beraten Sie gerne.

Wofür eignen sich die einzelnen Komposte und Erden?

Blumenerde

Bio-Kompost-fein

Biokompost-mittel

Gartenerde

Gruenschnittkompost-fein

Gruenschnittkompost-mittel

Rindenmulch

je 100 Literje m³
Biokompost, lose – Körnung fein2,20 €22,00 €
Biokompost, lose – Körnung mittel1,70 €17,00 €
Grünschnittkompost, lose – Körnung fein2,00 €20,00 €
Grünschnittkompost, lose – Körnung mittel1,50 €15,00 €
Gartenerde, lose – eigene Rezeptur3,10 €28,00 €
Blumenerde, lose, torffrei – FLORATOP9,50 €80,00 €
Rindenmulch, lose5,50 €52,00 €

Blumenerde (torffrei) – 40 Liter Sack6,90 €
Balkon- und Kübelpflanzenerde (torffrei) – 40 Liter Sack6,90 €

Körnung mittelKörnung fein
bis 9 m³17,00 €22,00 €
10 bis 49 m³15,00 €18,00 €
50 bis 99 m³12,00 €16,00 €
ab 100 m³auf Anfrageauf Anfrage

Mehrwegsack zum Selbst-Befüllen
ca. 100 Liter
je Stück1,00 €
Papierbeutel für Vorsortiergefäß
20 Stück
je Pack 1,50 €
Vorsortiergefäß für die Küche
ca. 9 Liter
je Stück6,00 €
my Tonni – Geruchshemmer für die Biotonneje Sack
(10 Liter bei
Abfüllung)
7,50 €

Frischkompost erhalten Sie an allen Kompostierungsanlagen des ZAW Darmstadt-Dieburg

Biokompost in der Landwirtschaft

Die intensive Kultur in der Landwirtschaft stellt besonders hohe Ansprüche an die Fruchtbarkeit und Humusversorgung der Böden. Unsere Biokomposte aus getrennt gesammelten Bioabfällen von Haushalten, sowie die Grünabfälle aus Gärten oder Parks, können den abgebauten Humus ersetzen und den Humusgehalt erhöhen. Neben den Haupt- und Spurennährstoffen, haben Komposte weitere positive Wirkungen auf den Boden. Nähere Einzelheiten finden Sie unter dem Stichpunkt »Fremdüberwachungszeugnisse« bei den Kompostierungsanlagen.

Unser Biokompost ist ein organischer NPK-Dünger. Er setzt sich aus 80 % Bioabfall aus getrennter Sammlung und 20 % pflanzlichen Abfälle aus der Garten- und Landschaftspflege zusammen.

Info-Tel. 06159 9160-120

Einhaltung RAL-Gütesicherung

  • Erzeugnis: Frischkompost unterliegt der Fremdüberwachung durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
  • RAL-Gütezeichen Kompost (RAL-GZ 251)
  • Betriebsmittel für den Ökolandbau (FiBL)
  • Wasserschutzgebiete (WSG) – geeignet für WSZ III

Einhaltung Rechtsbestimmungen

  • Düngemittelverordnung
  • Bioabfallverordnung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2
  • EU-Ökoverordnung (VO(EG) Nr.889/2008, Anhang I)

Anzurechnende Biokompostnährstoffe

Verfügbarer Stickstoff im Anwendungsjahr ist gleich 10 % des Gesamt-N-Gehaltes. Genutzt werden über einen Zeitraum von 4 bis 5 Jahren:

  • 40 % des gesamten Stickstoffes
  • 100 % des P-Gehaltes
  • 100 % des K-Gehaltes
  • 100 % des Mg-Gehaltes